Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher haben der Wirtschaft für die Lockdown-Zeit eine Fortführung der Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. Allerdings müssen sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten ist die Hilfe zurückzuzahlen. Die Corona-Kurzarbeit gilt jedenfalls bis Jahresende. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Für Betriebe gibt es weiter einen Ausfallsbonus, bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019. 10-40 Prozent des Umsatzrückgangs können erstattet werden, maximal 2,3 Mio. Euro statt bisher 1,8 Mio. Euro. Die Hilfe gilt von November 2021 bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden. Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zu 2019. 70 bis 90 Prozent des Verlustes können ersetzt werden, maximal zwölf Mio. Euro, statt wie bisher zehn Mio. Dieser gilt von Jänner bis März 2022 und kann ab Jänner 2022 beantragt werden. Bei mindestens 40 Prozent Einkommensrückgang oder wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, gibt es Mittel aus dem Härtefallfonds. Die Ersatzrate liegt bei 80 Prozent, zuzüglich 100 Euro des Nettoeinkommen-Entgangs. Auch Steuerstundungen und Herabsetzung wird es weiter geben. „Der Wirtschaftskreislauf wird weiter am Laufen gehalten“, sagte IV-OÖ-Geschäftsführer Joachim Haindl-Grutsch. Das sei aber davon abhängig, ob genügend Mitarbeiter einsatzfähig seien. Hohe Infektions- und Quarantänezahlen seien kontraproduktiv. (20.11. Alle TZ; 19.11. Oberösterreich heute) |