Transparente Plastikfolie auf dunklem und blauem Hintergrund

Neue Verpackungsregelungen aus Brüssel – Status quo und Ausblick

Von Zielkonflikten, Kaffeekapselverboten und anderen Unwägbarkeiten.

Die europäische Legislativmaschinerie läuft nach der Sommerpause auf Hochtouren weiter – kaum ein Dossier ist dabei so präsent wie der Kommissionsvorschlag zur Verpackungsverordnung. Aus Sicht der Industrie stehen hier ambitionierte Zielsetzungen praxisfernen bzw. ineffizienten und überdetaillierten Regelungsansätzen gegenüber. Anekdotisches i-Tüpfelchen war hierbei der ursprüngliche Vorschlag, dass u. a. Kaffeekapseln kompostierbar zu sein haben. Intendierte positive Effekte auf Umwelt und Binnenmarkt werden durch gewisse Bestimmungen des Entwurfs teils gänzlich konterkariert. Wichtig wäre etwa, erstens, Re-Use- und Recyclingansätze sowie unterschiedliche Stoffströme nicht gegeneinander auszuspielen, sondern komplementär unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu forcieren, zweitens die Vielzahl von Bestimmungen, die mittels delegierter Rechtsakte konkretisiert werden sollen, in enger Abstimmung mit relevanten Stakeholdern aus der Industrie zu entwickeln und drittens national gut funktionierende Systeme zur Sammlung von Abfallströmen weiterhin zu ermöglichen.

Rezente Diskussionen in Parlament und Rat verdeutlichen diese Eckpunkte

Auf Ebene des Europäischen Parlaments haben sich gleich vier Ausschüsse der Verordnung angenommen und im Laufe des Sommers ihre jeweiligen Positionen verhandelt. Die Abstimmung im federführenden Ausschuss (ENVI) ist für den 20. September anberaumt, eine Abstimmung im Plenum könnte darauf folgend im Oktober über die Bühne gehen. Bei Durchsicht der Positionen ergibt sich ein zwiegespaltenes Bild: Einerseits gibt es erfreuliche Ansätze zur Verbesserung des Kommissionsvorschlags, wie etwa eine Ausweitung der Teilhabe von Stakeholdern (in einem sogenannten Packaging Forum), Vereinfachungen bei der Berechnung von Leerräumen bei Transportverpackungen sowie die Einschränkung der Gestaltungsmacht der Kommission durch die Festsetzung von Fristen und längere Übergangszeiten für delegierte Rechtsakte. Andererseits werden erfolgreiche bestehende Systeme, wie etwa in Österreich seit vielen Jahren etabliert, zu wenig berücksichtigt. Die Verhandlungen der Mitgliedstaaten im Rat gehen hingegen weniger zügig voran. Die derzeit amtierende spanische Ratspräsidentschaft scheint das Dossier nicht zu ihren Prioritäten zu zählen, und so bleibt unklar, wann mit einer Ratsposition und somit einem Abschluss des Prozesses gerechnet werden kann. Zumindest eines scheint jedoch bereits festzustehen: Aluminiumkapseln für den Kaffee bleiben uns erhalten, da sowohl im Parlament als auch im Rat die entsprechende Bestimmung aus dem Kommissionsvorschlag entfernt wurde.