Arbeit, Soziales, Gesundheit

Arbeitsmarkt: Fach- und Arbeitskräftemangel durch Stärkung von Leistanreizen gegensteuern

IV-GS Neumayer: Leistung muss sich lohnen – Inaktivitätsfallen abbauen – Mehrarbeit belohnen – grenzüberschreitendes digitales Arbeiten erleichtern

„Wir müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt bestmöglich ausschöpfen und Menschen in Beschäftigung bringen. Betriebe brauchen ausreichend Arbeits- und Fachkräfte, damit wir unseren Wohlstand erhalten können“, betont der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, anlässlich der heute vom AMS veröffentlichten Arbeitsmarktdaten.

Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vormonat auf nicht ganz 308.000 gesunken, die Zahl der offenen Stellen hingegen wieder auf über 118.500 gestiegen. Um der zentralen Herausforderung des Arbeits- und Fachkräftemangels gegenwirken zu können, ist es aus Sicht der Industrie zentral, arbeitslose Personen wieder rasch in Beschäftigung zu bringen und über positive Leistungsanreize das Arbeitsvolumen insgesamt zu erhöhen. „Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Es gilt Inaktivitätsfallen abzubauen und jene Menschen zu belohnen, die zur Mehrarbeit bereit sind“, merkt Neumayer unter Verweis auf das von der IV erarbeitete Maßnahmenpaket „“ an. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von steuerlichen Anreizen für Überstunden, über die Attraktivierung des Wechsels von Teil- auf Vollzeit, hin zu Entlastungen für Menschen, die nach Erreichen des Regelpensionsantrittsalters in Beschäftigung bleiben.

Zu den heute im Rahmen der Pressekonferenz des BMAW veröffentlichten Ergebnissen der Evaluierung des Homeoffice-Maßnahmenpakets 2021 ist aus Sicht der Industrie zentral, dass bestehende Barrieren bei grenzüberschreitendem digitalem Arbeiten weiter abgebaut werden. „Die nunmehr vorliegende multilaterale Rahmenvereinbarung zur Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Telearbeit ist ein positiver Schritt. Es gilt nun auch auf der steuerlichen Ebene anzusetzen, um bestehende Barrieren zu beseitigen. Was es jedenfalls nicht braucht, sind zusätzliche Einschränkungen betrieblicher Gestaltungsspielräume im Arbeitsrecht“, betont Neumayer abschließend.