Expertenmeinung von MARION POGLITSCH
Lassen wir erdrückende Berichtspflichten ohne Mehrwert los – die Zeit ist reif, Einsicht ist gegeben, jetzt geht es um die Umsetzung! Die Industriellenvereinigung setzt sich intensiv für die Entlastung von Unternehmen und Bürgern ein. Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband BusinessEurope hat die IV eine Deregulierungsforderungsliste mit 68 konkreten Belastungen und Vorschlägen zu deren Beseitigung erarbeitet. Die Forderungsliste wurde an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und an den Rat der Europäischen Union übermittelt. Zusätzlich übergab die IV gemeinsam mit der WKÖ einen Brief mit dringenden Forderungen zur Omnibus-Richtlinie an Executive Vice-President Stéphane Séjourné sowie an die EU-Kommissare Magnus Brunner und Valdis Dombrovskis.
Die Europäische Kommission veröffentlichte Mitte Februar den sogenannten Kompass für Wettbewerbsfähigkeit sowie ihr Arbeitsprogramm für 2025. Darin spricht sie sich u. a. für den Abbau unnötiger Bürokratie aus. Gelingen soll das Projekt mit einer Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen, sogenannten Omnibus-Paketen, die in einzelne Themengebiete untergliedert sind. Im straff gesetzten Zeitplan gibt es derzeit im „Ersten Omnibus-Paket“ intensive Arbeitssitzungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive / CSRD), zur Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive / CSDDD) und der EU-Taxonomie. Gleichzeitig möchte die Europäische Kommission im „Zweiten Omnibus-Paket“ sowohl eine Vereinfachung zum Zugang zu Investitionen als auch zusätzliche Investitionen ermöglichen. Aktuell appelliert der Europäische Rat an die Kommission und die Mitgesetzgeber, dass die Kosten aller Verwaltungslasten um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 %, wie im Arbeitsprogramm vorgesehen, tatsächlich gesenkt werden.
Auf nationaler Ebene gab es im Lauf der Jahre bereits mehrere „Deregulierungsbestreben“, wie etwa den Deregulierungsauftrag aus dem Jahr 2001, die Haushaltsrechtsreform 2013, mit der eine „Wirkungsorientierte Folgenabschätzung“ (WFA) verknüpft war, oder das Deregulierungsgrundsätzegesetz von 2017. Aus Sicht der Industrie würde ein Bürokratiekostenindex den Abbau bürokratischer Auflagen sichtbar machen. Außerdem sollten neue Gesetze einer verbindlichen Wettbewerbsfähigkeitsprüfung unterzogen werden.
Es gibt bereits vielversprechende Vorschläge, es fehlt nur an deren Realisierung. Schaffen wir Vereinfachung!