Lehramtsreform zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels

Expertenmeinung von Johannes Sokopp. Mit der Reform der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern wurde eine langjährige Forderung der IV umgesetzt.

Am 17. April wurde im Nationalrat ein Bundesgesetz beschlossen, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden. Hinter diesen sperrigen Namen verbirgt sich ein großer Umsetzungserfolg einer langjährigen IV-Forderung. Worum geht es genau?

Vor etwa zehn Jahren wurde mit der „Pädagog/innen-Bildung neu“ die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in Österreich grundlegend verändert. Die Ausbildung von Lehrpersonen für die Volksschulen dauerte seither acht Semester im Bachelorstudium und zwei Semester im Masterstudium, also mindestens fünf Jahre; jene für Mittelschulen, Gymnasien sowie mittlere und höhere Schulen acht Semester im Bachelorstudium und vier Semester im Masterstudium, also mindestens sechs Jahre und damit länger als fast alle anderen Bachelorstudien in Österreich.

Mit der nun im Nationalrat beschlossenen Reform des Lehramts gibt es eine dahin gehende Strukturänderung: die Verkürzung des Bachelorstudiums auf sechs Semester (180 ECTS) und somit die Gleichstellung mit den meisten anderen Bachelorstudien. Diese Anpassung wird dazu beitragen, Lehramtsstudien attraktiver zu machen und mehr potenzielle Lehrkräfte anzusprechen.

Begrüßenswert und ebenfalls von der IV gefordert ist auch die Einbindung von wissenschaftlich reflektiertem Praxisbezug in die Curricula. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist entscheidend, um angehende Lehrkräfte bestmöglich auf die Anforderungen des Berufs vorzubereiten. Die Integration von praktischen Erfahrungen, die bereits im Dienst stehende Lehrerinnen und Lehrer gesammelt haben, stellt sicher, dass das Lehramtsstudium den realen Anforderungen des Klassenzimmers gerecht wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die verstärkte Ausweitung der Möglichkeiten für den Quereinstieg in den Lehrerberuf. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Personen mit fachlich geeigneter Berufserfahrung den Zugang zum Lehrerberuf zu erleichtern und somit den Lehrkräftebedarf langfristig zu decken.

Insgesamt stellt dieses Gesetz damit einen wichtigen Schritt zur Bewältigung des Lehrkräftemangels dar und trägt dazu bei, den Beruf als attraktive und zukunftsorientierte Profession zu positionieren.