Nationaler Energie- und Klimaplan: Selbstverpflichtung als Hypothek für den Standort?

Expertenmeinung von DIETER DREXEL

Eine der letzten Aktivitäten der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode war die Übermittlung des NEKP-Entwurfs an die EU-Kommission. Der NEKP, eine Art gesammelte Werke zur Energie- und Klimapolitik eines Landes, soll gegenüber der EU-Kommission die Ernsthaftigkeit belegen, mit der ein Mitgliedsstaat sein jeweiliges Klimaziel bis zum Jahr 2030 verfolgt.

Für Österreich liegt dieses Ziel bei minus 48 % gegenüber dem Basisjahr 2005. Über die Aussichten Österreichs, dieses Ziel zu erreichen, lässt sich trefflich streiten, immerhin hat bis vor Kurzem eine Lücke von 13 Prozentpunkten zwischen sämtlichen auf mehreren Hundert Seiten im NEKP aufgelisteten Maßnahmen und dem genannten Ziel von 48 % geklafft. Über den Sommer konnte diese Lücke vermeintlich geschlossen werden, insbesondere mit der mittlerweile breit kolportierten Maßnahme, die „klimaschädlichen Subventionen“ abschaffen zu wollen. Eine solche Maßnahme hätte zweifelsohne eine relevante Wirkung auf die Emissionen unseres Landes, allerdings wohl auch auf den finanziellen Spielraum von Menschen und Unternehmen, denn solche sogenannten „klimaschädlichen Subventionen“ sind prominente Instrumente (wirtschafts-)politischer Gestaltung. Je nach Quelle sind solche vermeintlichen „Subventionen“ das Dieselprivileg, die Pendlerpauschale, die Steuerfreiheit von Flugbenzin, die Dienstwagenbesteuerung, freie Zertifikate im Emissionshandel, die Energiesteuerrückerstattung für energieintensive Unternehmen u. a. m. Diese Liste kennend verwundert es auch nicht, dass die Interpretation der Verbindlichkeit des sommerlichen Lückenschlusses der oben genannten 13 Prozentpunkte selbst innerhalb der Bundesregierung unterschiedlich ausfällt.

Während die Grünen mit der NEKP-Einigung bereits einen Gutteil der genannten Themen erledigt wissen wollen, sieht die ÖVP erst den Beginn eines Prozesses zur näheren Definition „klimaschädlicher Subventionen“. Was dies für die Ernsthaftigkeit bedeutet, mit der unser österreichischer, nun in Brüssel liegender NEKP die Zielerreichung bis 2030 unterlegt, soll an dieser Stelle ebenso wenig diskutiert werden wie die Plausibilität der politischen Zielsetzung, gerade einmal zehn Jahre später, nämlich bis 2040, als Volkswirtschaft gänzlich klimaneutral sein zu wollen.