Industrie zu Antiteuerungspaket – Wichtige Maßnahmen für fordernde Zeiten

IV-Präsident Knill: Umfangreiche Entlastung für Menschen wie Unternehmen – Kombination aus strukturellen Veränderungen und kurzfristigen Maßnahmen

„Die Teuerung erreicht aktuell Höchstwerte wie seit 40 Jahren nicht mehr – im Mai hatten wir mit einer Rekordinflation von acht Prozent zu kämpfen. Menschen wie Betriebe spüren die Auswirkungen tagtäglich, ob an der Tankstelle, im Supermarkt oder auf der Stromrechnung. Darum braucht es konkrete Entlastungsschritte, die kostendämpfend wirken und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes stärken. Die Bundesregierung hat nun ein breites Entlastungspaket geschnürt und eine Kombination aus kurzfristigen Maßnahmen und strukturellen Veränderungen vorgelegt“, begrüßt der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill das heute vorgelegte Entlastungspaket der Bundesregierung. Folgende Punkte sind aus Sicht der Industrie wesentlich:

Dringende Senkung der Lohnnebenkosten

Die im internationalen Vergleich wachstumshemmenden Lohnnebenkosten belasten den Arbeitsmarkt und den Standort Österreich stark. Österreich liegt laut Eurostat bei den Lohnnebenkosten um mehr als vier Prozentpunkte über dem deutschen Niveau. Diese Belastung wirkt wachstumshemmend und setzt negative Anreize für Beschäftigung. „Durch die angekündigten Schritte zur Senkung der Lohnnebenkosten wird der Faktor Arbeit, durch die Kombination der Senkung des Unfallversichersicherungs- und FLAF-Beitrages nachhaltig entlastet und Beschäftigungsanreize gesetzt“, betont Knill.

Treffsichere Entlastung durch die Strompreiskompensation

Mit der Umsetzung der Strompreiskompensation werden nun auch energieintensive Unternehmen entlastet. „Damit nutzt Österreich nun ebenfalls das von der EU zur Verfügung gestellte Instrument der Strompreiskompensation und entlastet jene Unternehmen, die durch die hohen Strompreise am stärksten betroffen sind“, so Knill. Bereits 14 europäische Staaten nutzen den Kompensationsmechanismus, dass Österreich nun nachzieht, ist durchaus erfreulich, denn dadurch wird der entstandene Wettbewerbsnachteil behoben.

Abschaffung der Kalten Progression entlastet direkt

„Die Kalte Progression ist eine versteckte Steuererhöhung und trifft alle Einkommensempfänger gleichermaßen. Jedes Mal, wenn Unternehmen Lohnerhöhungen auszahlen, nascht der Staat bei gleichbleibenden Tarifstufen unverhältnismäßig mit. Es ist in unserem Interesse als Arbeitgeber, dass Lohnerhöhungen auch tatsächlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommen und nicht der Staat überproportional davon profitiert“, so Knill. Daher ist die Abschaffung der Kalten Progression ein zentraler und wesentlicher Schritt zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Durch diese strukturelle Maßnahme werden Familien nun deutlich mehr in der Tasche haben“, so Knill. Eine gleichmäßige Entlastung aller Tarifstufen ist weiterhin geboten.

Mitarbeiter-Prämie – wichtiges Instrument zur Erhöhung der Kaufkraft

„Zentrale Herausforderung für eine nachhaltige und zielgerichtete Entlastung ist es Maßnahmen umzusetzen, die zum einen kostendämpfend wirken und dabei dennoch die Kaufkraft stärken. Daher war eine wesentliche Forderung der Industrie die Möglichkeit der Auszahlung einer steuer- und SV-beitragsfreien Mitarbeiter-Prämie in Höhe von 3.000 Euro“, so Knill. Dieses Instrument wurde bereits in Covid-Zeiten seitens der Unternehmen gut angenommen.