IV-GS Neumayer: Standortverträgliche Karfreitagsregelung sicherstellen – Menschen und Unternehmen zeitnah und spürbar entlasten
„Dank einer starken Industrie und den mit ihr verbundenen Sektoren ist die Arbeitslosigkeit im Jänner weiter gesunken. Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Abschwächung ist es aber umso wichtiger, die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Arbeits- und Industriestandortes weiter zu verbessern“, erklärte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, am heutigen Freitag anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Arbeitsmarktdaten sowie aktueller Debatten rund um den Karfreitag. In Bezug auf Letzteren sei es wichtig, eine unionsrechtskonforme Regelung zu finden, die keinen negativen Effekt für das heimische Wirtschaftswachstum und die Arbeitsplätze hat. „Bei den Arbeitskosten liegen wir mit 34,10 Euro schon jetzt auf Platz 7 in der EU und damit deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 26,80 Euro pro Stunde“, betonte der IV-Generalsekretär. Ein weiterer gesetzlicher Feiertag – und damit eine Arbeitszeitverkürzung– sei daher nicht leistbar, „wenn wir den Anschluss an die internationale Konkurrenz nicht verlieren und damit Arbeitsplätze gefährden wollen“. Ein gangbarer Weg wäre daher die Option, einen bestehenden gesetzlichen Feiertag gegen den Karfreitag zu „tauschen“.
Darüber hinaus müssten auch die angekündigten Entlastungen für Beschäftigte und Betriebe im Bereich der Steuern und Abgaben rasch mit konkreten Umsetzungsschritten in die Wege geleitet werden. Gerade jetzt bräuchten die heimischen Unternehmen Planungssicherheit, wenn ein Signal gegen die abflauende Konjunktur gegeben werden soll. Dies gelte etwa für die Senkung der Körperschaftsteuer auf ein Niveau, das international wettbewerbsfähig ist. „Die Halbierung der KöSt auf nicht-entnommene Gewinne wäre hier ein klares Signal, das sowohl neue Investitionen ins Land ziehen als auch die Reinvestition von Gewinnen ins Unternehmen fördern würde. Standort, Beschäftigte und Betriebe würden davon gleichermaßen profitieren“, betonte der IV-Generalsekretär abschließend einmal mehr die Vorteile dieses IV-Modells für eine Senkung der Körperschaftsteuer.