„Planungs- und Rechtssicherheit sind für Unternehmen von allergrößter Bedeutung. Das gilt umso mehr in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Es ist daher erfreulich, dass mit der nun erzielten Einigung zur Kurzarbeit beides sichergestellt wird“, so Georg Kapsch, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), und IV-Generalsekretär Christoph Neumayer, heute, Montag, zur Verlängerung der Corona-Kurzarbeit. Diese habe sich als wesentliches und wirksames Kriseninstrument für Menschen und Unternehmen erwiesen. Zunächst mit drei Monaten befristet, kann die Kurzarbeit nun um bis zu drei Monate verlängert werden. „Wer also etwa die Kurzarbeit mit 1. März begonnen hat, der kann nun mit 1. Juni verlängern. Das ist eine wichtige Perspektive für die heimischen Industriebetriebe, um Arbeitsplätze im Unternehmen zu halten“, so Kapsch.
„Entlastung und Flexibilität für Betriebe sind gerade jetzt ein Gebot der Stunde. Das gilt vor allem auch beim Thema Bürokratie. Unternehmen müssen jetzt beide Hände frei haben, um sicher durch die Krise zu steuern“, stellt Neumayer klar. Insofern sei es u.a. von Vorteil, dass bei Arbeitszeitänderungen nun nicht mehr jedes Mal die Sozialpartner informiert werden müssen. Diese Art Flexibilität brauche es dringend, um möglichst rasch auf sich kurzfristig verändernde Voraussetzungen reagieren zu können. „Wir befinden uns aktuell in einer sehr herausfordernden Phase des Wiederhochfahrens des österreichischen Wirtschaftsstandortes. Dafür brauchen wir in jeder Hinsicht geeignete Rahmenbedingungen. Mit der nun erzielten Einigung zur Kurzarbeit ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt gelungen“, so Kapsch und Neumayer abschließend.