Arbeit, Soziales, Gesundheit

Industrie begrüßt Erleichterung beim Arbeitsmarktzugang für Ukrainerinnen und Ukrainer

IV-GS Neumayer: Entfall der Notwendigkeit einer Beschäftigungsbewilligung für Ukraine-Vertriebene sinnvoller Schritt

„Nachdem das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine bereits bis 4.März 2024 verlängert wurde, ist der Entfall des Erfordernisses einer Beschäftigungsbewilligung für diese Personen der nächste wichtige und richtige Schritt, um eine Integration am österreichischen Arbeitsmarkt zu unterstützen“, begrüßt der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, den gestern im Nationalrat eingebrachten Initiativantrag. Künftig sollen Personen mit einem Ausweis für Vertriebene vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden und somit völlig freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben. Eine Beschäftigungsbewilligung wird nach in Kraft treten der geplanten Gesetzesänderung nicht mehr notwendig sein. „Der Abbau dieser bürokratischen Hürde ist äußerst erfreulich und ermöglicht es Ukrainerinnen und Ukrainern noch rascher eine Beschäftigung aufzunehmen“, merkt Neumayer an.

Ende Dezember 2022 waren über 13.500 Vertriebene aus der Ukraine in Österreich beschäftigt und stellen somit die sechst größte Nationalität an beschäftigten Drittstaatsangehörigen in Österreich dar. „Es gilt jetzt vor allem auch, den am österreichischen Arbeitsmarkt integrierten Ukrainerinnen und Ukrainern eine dauerhafte, über den 4. März 2024 hinausgehende, Bleibeperspektive zu bieten. Die Schaffung einer Aufenthaltssicherheit spielt für die Integration in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle“, betont Neumayer.

Darüber hinaus begrüßt die Industrie die geplanten Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Künftig sollen im Punktesystem Kenntnisse in den Fremdsprachen Französisch, Spanisch, Bosnisch, Serbisch und Kroatisch berücksichtigt werden. „Es kann nur mit ausreichend Arbeits- und Fachkräften eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung geben. Es ist schon allein vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unumgänglich, im Kampf gegen den sich immer weiter zuspitzenden Arbeits- und Fachkräftemangel auch auf qualifizierte Zuwanderung zu setzen. Die Berücksichtigung weiterer Sprachkenntnisse ist ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung, um die Rot-Weiß-Rot-Karte attraktiver zu gestalten und mit Leben zu füllen“, so Neumayer abschließend.