Das seitens des Bundesministeriums für Finanzen vorgeschlagene Start-up-Paket bringt wichtige Maßnahmen zur Förderung von österreichischen Start-ups und wird von der Industriellenvereinigung (IV) begrüßt. „Durch die steuerliche Regelung der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung können junge Unternehmen, die oft vor der Herausforderung der Liquidität stehen, ihre Mitarbeiter wirksamer am Unternehmenserfolg teilhaben lassen. Diese Entlastung ist eine Win-Win-Situation für Start-ups als auch deren Mitarbeiter“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der IV.
Die neue Rechtsform einer „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ und die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro sind zwei gesellschaftsrechtliche Vorschläge, die aus Sicht der Industrie eine sinnvolle Entlastung für die Start-up-Branche darstellen. „Das neue Start-up-Paket schafft Gründern in Österreich Möglichkeiten, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können“, so Neumayer und ergänzt: „Diese gesellschaftsrechtlichen Neuerungen sollten als Anlass genommen werden, auch in den bestehenden Rechtsformen, insbesondere jener der Aktiengesellschaft Verbesserungen zu schaffen. So würde mehr Flexibilität in der Gestaltung der Satzung von börsenfernen AGs eine Entlastung von Familienunternehmen darstellen.“