„Die Notwendigkeit eines letztendlich 100 Prozent erneuerbaren Stromsystems als Milestone auf dem Weg zur Klimaneutralität steht für die heimische Industrie außer Streit. Auch wenn aktuell nur rund 20 Prozent des Endenergieverbrauchs auf Strom entfällt, kommt diesem Energieträger aufgrund seiner vielfältigen Anwendbarkeit gerade auch für die Dekarbonisierung der Industrie eine Schlüsselrolle zu. Vor diesem Hintergrund stellt das EAG einen wichtigen Schritt dar“, betont der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, anlässlich der am heutigen Dienstag vorgestellten Einigung auf den ersten Teil des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG).
Das EAG schaffe einerseits Planungssicherheit für die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen, aber auch in gewisser Weise für die Industrie, die ihre Prozesse von fossilen Energieträgern auf erneuerbaren Strom umzustellen hat. Konkret begrüßt die IV, dass neben der Gewährleitung des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energie durch eine deutliche Ausweitung der Fördermittel auch die Kostenseite politisch berücksichtigt wurde, indem die Belastungen für private und betriebliche Energiekunden auf eine Milliarde Euro pro Jahr bestmöglich begrenzt wurde. Im Sinne der Kostenbegrenzung für die Industrie ist auch die Aufrechterhaltung des Aufbringungsmechanismus zu nennen und zu begrüßen, was die IV stets eingefordert hat.
Besonders zu beachten bleibe beim Umbau des Energiesystems die Versorgungssicherheit. „Um Blackouts dauerhaft sicher vermeiden zu können, muss der Ausbau erneuerbarer Energieproduktion vom zügigen Ausbau entsprechender Infrastrukturen begleitet werden. Nur in einem gesamteuropäische Energieverbund wird sich die Versorgungssicherheit dauerhaft erhalten lassen. Hierfür bietet das EAG keine hinreichende Antwort“, so Neumayer abschließend.