Vorschlag Banken zu Kreditkonvertierung zu verpflichten, stößt auf Unverständnis. „Die Idee, Banken dazu zu verpflichten, eine Konvertierung von variablen Krediten zu Fixzins-Krediten rückwirkend anzubieten, ist inakzeptabel und zeigt Unkenntnis von Vertragsfreiheit und Rechtssicherheit. Rückwirkende Eingriffe in bestehende Verträge unterminieren die Grundfeste des Rechtsstaats, in dem sich jedermann auf Rechts- und Planungssicherheit verlassen können, sollte – Unternehmen wie Kunden,“ so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Das Merkmal variabler Zinsen ist es, dass diese sowohl steigen als auch fallen können. Es gibt bereits ausreichende Möglichkeiten, sich gegen Zinserhöhungen oder auch -senkungen abzusichern (Fixzins, Zinscap und -floor etc.). Kreditnehmer, die in Zahlungsschwierigkeiten kommen, sollten den Kontakt zu Ihrer Bank suchen, in der Regel kann zur kurzfristigen Überbrückung, seien es eine temporäre Aussetzung der Rückzahlung, Stundungen, Verlängerung der Kreditlaufzeit etc. eine Lösung gefunden werden. Derartige staatliche Eingriffe in den (Finanz-)Markt sind wettbewerbsschädlich und gefährden die Finanzmarktstabilität. Das Eigenkapital der Banken würde dadurch massiv geschwächt werden. „Mit einer derartigen Maßnahme würde nur die Unmündigkeit der Bürger gefördert und Spekulation belohnt. Die Dummen wären jene, die bereits von vornherein Fixzinskredite abgeschlossen oder sich rechtzeitig um eine Konvertierung gekümmert und damit bereits vorab die höheren Kosten dieser Sicherheit getragen haben“, so Neumayer.