Im Zuge der Abschaffung der Kalten Progression wurden für das kommende Jahr die Steuerstufen um knapp 4 Prozent angehoben. Diese Anpassung zielt darauf ab, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor schleichenden Steuererhöhungen zu schützen, die anlässlich der jährlichen Lohnerhöhungen erfolgen. „Mit der Abschaffung der Kalten Progression und den daraus folgenden Anpassungen der Steuerstufen kommen die Lohnerhöhungen auch tatsächlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Dadurch wird Arbeiten attraktiver und Leistung fairer belohnt“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV).
Das Gesamtvolumen der Entlastungen für 2023/24 beträgt 1,95 Mrd. Euro. Davon werden zwei Drittel, also 1,3 Milliarden Euro, automatisch zur Erhöhung der Tarifstufen des Einkommensteuertarifs um 3,34 % eingesetzt. Das restliche Drittel, 651 Millionen Euro, wird genutzt, um die Steuerstufen zusätzlich um 0,67 Prozent zu erhöhen und verschiedene Absetzbeträge an die Inflation anzupassen. Dazu gehören unter anderem der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag für Pendlerinnen und Pendler. Seitens der Industriellenvereinigung werden die Entlastungsmaßnahmen begrüßt, da sie in erster Linie Erwerbseinkommen entlasten und Arbeit attraktiver machen. „Es wäre jedoch vorzuziehen, wenn auch das verbleibende Drittel ausschließlich zur automatischen Valorisierung der Tarifstufen genutzt würde“, so Neumayer. Besonders positiv sieht die IV die Verbesserung hinsichtlich der Dienstwohnungen – die Erhöhung der steuerbefreiten Wohnfläche von 30 m² auf 35 m² ist ein positiver Schritt, sollte jedoch nur der Anfang sein. Die IV fordert daher eine weitere Anhebung auf 75 m², damit sich Leistung wieder lohnen kann.