Wirtschafts-, Finanzpolitik & Recht

Industrie ad Strompreisbremse: Staatliche Eingriffe müssen zeitlich befristet sein

Fiskalische und ökonomische Folgewirkungen müssen bei strukturellen Eingriffen mitbedacht werden - soziale Treffsicherheit muss gegeben sein

Hohe Energiepreise belasten Menschen wie Unternehmen in ganz Europa. Angesichts der aktuellen Lage und den stark steigenden Preisen ist das Vorhaben der Bundesregierung eine Strompreisbremse einzuführen, nachvollziehbar, jedoch muss klar sein, dass dieser ordnungspolitische und strukturelle Eingriff des Staates nur zeitlich befristet sein darf: Soziale Treffsicherheit und Hintanhalten von Marktverzerrungen sind das oberste Gebot. Jedenfalls soll das Instrument nicht dazu führen, dass Anstrengungen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Haushalten konterkariert werden. Auch die fiskalischen und ökonomischen Folgewirkungen einer Strompreisbremse sind entsprechend zu berücksichtigen. So muss eine solche Maßnahme mit einer entsprechenden Entlastung der betroffenen Energieversorgungsunternehmen einhergehen, um die zusätzliche Mehrbelastung abfedern zu können.

Da der österreichische Strommarkt eng mit dem gesamteuropäischen Strommarkt verflochten ist, sollten jedenfalls parallel dazu auch europäische Lösungsansätze für das internationale Problem geprüft werden. Des weiteren muss der Ausbau der Erneuerbaren Energieträger rasch vorangetrieben werden, wozu es zum einen rascher Genehmigungsverfahren und zum anderen den Ausbau von Speichern und Netzkapazitäten bedarf. Dies gilt auch auf europäischer Ebene: Denn die Preisunterschiede zu Deutschland hängen beispielsweise eng mit der innerhalb Deutschlands mangelhaft ausgebauten Netzinfrastruktur zusammen.