IV-GS Neumayer: Wettbewerb nicht einschränken, Arbeitsplätze in Europa sichern – Überregulierung vermeiden
„Dort, wo Forschung, Innovation und Produktion stattfindet, entsteht der Wohlstand der Zukunft. Nur in einem solchen Umfeld können sich Unternehmen – aus eigenem Antrieb – zu ‚Nationalen Champions‘ oder ‚Europäischen Champions‘ entwickeln. Dabei ist es Aufgabe der Politik, einen modernen Rahmen zu schaffen. Ebenso muss sie berücksichtigen, dass sich europäische Unternehmen im weltweiten Wettbewerb befinden, der immer härter wird“, betont der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, am heutigen Dienstag zu aktuellen Aussagen zum Thema Wettbewerbsrecht in Europa. Die Industrie plädiert daher für eine Modernisierung des Wettbewerbsrechts sowie für eine faire Gestaltung des Vergabe- und Beihilfenrechts. „Entscheidend ist aber auch, dass wir nicht durch Überregulierung Gefahr laufen, uns selbst im Wettbewerb zu schaden“, so Neumayer weiter.
Faire Wettbewerbsbedingungen für österreichische und europäische Unternehmen sicherstellen
Ziel des österreichischen und europäischen Vergabe- und Beihilfenrechts müsse daher sein, faire Wettbewerbsbedingungen für österreichische und europäische Unternehmen auf den internationalen Märkten zu schaffen. Zudem erfordere der Wandel der weltweiten Wirtschaftsarchitektur eine Diskussion über das europäische Wettbewerbsrecht: „Offene Märkte und eine effektive Wettbewerbskontrolle durch die Europäische Kommission und die nationalen Kartellbehörden gehören zu den Kernelementen der europäischen Wirtschaftsordnung. Mögliche Änderungen des Wettbewerbsrechts im Hinblick auf weltweite Märkte sollten daher stets auch die Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt berücksichtigen“, so Neumayer. Jedenfalls müsse die Politik die Bedürfnisse der innovativen Industrie in den strategischen Wertschöpfungsketten besonders berücksichtigen. „Dabei geht es nicht darum, den Wettbewerb zu beschränken, sondern Arbeitsplätze in Europa zu sichern und zu schaffen. Klar ist aber auch, dass der Staat keine Unternehmensentscheidungen treffen und in das operative Geschäft eines Betriebs eingreifen soll und darf“, so Neumayer abschließend.